Wir machen Ihre Buchhaltung

Buchhaltung für jeden

Mit Rückgabe Ihrer Buchungsbelege erhalten Sie monatlich bzw. vierteljährlich aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihnen wertvolle Aufschlüsse über die derzeitige Kosten- und Ertragssituation geben.

Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen.

Dies gilt auch dann, wenn die Begriffe „Buchhaltungsmanagement“, „Übernahme der Buchhaltung“ bzw. „Buchhaltung / Buchführung“ oder „Lohn“ oder „Brutto-Nettoabrechnungen“ genannt werden.

Sortierung der zur Verfügung gestellten Belege

Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit

Kontierung der Belege

Buchungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

Sie haben Interesse an einer persönlichen Beratung?
Wir beraten Sie gerne!

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